Öffentliche Bestellung und Vereidigung

Die Nachfrage nach Sachverständigen-Dienstleistungen nimmt europaweit zu.

Unternehmen, Gerichte wie auch Verbraucher, die das Fachwissen eines Sachverständigen benötigen, stehen vor der Kernfrage:

 

WELCHEN Sachverständigen beauftragen?

 

Einfache Antwort:

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält eine Dienstleistung von hoher Qualität – in Deutschland ebenso wie im Europäischen Binnenmarkt.

Bestellungsvoraussetzung

Die Bestellungsvoraussetzung für öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige ist der Nachweis

der erheblichen (gegenüber dem "durchschnittlichen“ geprüften Meister) Fachkenntnisse und Fertigkeiten sowie die Fähigkeit der Gutachtenerstattung.

In der Sachverständigen-Ordnung der Handwerkskammern sind die Bestellungsvoraussetzungen in § 2 geregelt.

§ 2 Abs. 2 Nr. 4 der SV-Ordnung der HWK BLS:

 

4. seine besondere Sachkunde (erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse und Fertigkeiten),

die notwendige praktische Erfahrung und die Fähigkeit, Gutachten zu erstatten, nachweist; § 36a GewO gilt entsprechend;   (Auszug).

 

Unabhängig und unparteiisch

Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt.

 

Auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt.

 

Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen, sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.

 

Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er fachlich besonders qualifiziert ist.

Zudem sind öffentlich bestellte Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.

 

Das bedeutet:

Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen.

 

Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers:

Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares parteiisches Gutachten zu verlassen.

 

Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt – so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.

 

Öffentlich bestellte Sachverständige müssen keineswegs alleine tätig sein.

Sie arbeiten auch in Teams, Ingenieurgesellschaften, Laboratorien oder Prüfgesellschaften.

 

Für ihre Leistungen als Sachverständige sind sie jedoch immer persönlich verantwortlich.

 

Ständig auf dem Prüfstand

Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation.

Um die öffentliche Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem

aufwändigen Prüfverfahren unterziehen.

 

Und danach steht ihre Arbeit unter ständiger Aufsicht der vom Staat

beauftragten Bestellungskörperschaft

(in Deutschland sind dies vor allem die Architektenkammern, Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern, Ingenieurkammern, Landwirtschaftskammern).

 

Das bedeutet auch, dass bereits öffentlich bestellte Sachverständige diesen Status wieder verlieren können – wenn ihre Qualifikation nicht mehr den aktuellen Anforderungen genügt.

 

Darüber hinaus werden öffentlich bestellte Sachverständige auch geprüft, ob sie vertrauenswürdig und persönlich integer sind.

 

Nur dann dürfen sie das begehrte Qualitätssiegel führen.

Gutachter, Berater und Schlichter

Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln.

 

Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten.

 

Und sie sind als Schiedsgutachter tätig.

 

Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen.


Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit – etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde.

 

Wegen der Bandbreite der Sachgebiete gibt es keine einheitliche Vergütungsordnung.

 

Private Auftraggeber und Sachverständige handeln ihre Verträge frei aus.

Vertrauen und Sicherheit

Wer öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige beauftragt, erhält Sicherheit für unternehmerische, gerichtliche und private Entscheidungen.

 

Genau diese Tatsache hat den deutschen Gesetzgeber bewogen, die öffentliche Bestellung einzuführen.

 

Dass der Staat die besondere Qualifikation dieser Sachverständigen und die besondere Qualität ihrer Dienstleistung anerkennt, erleichtert Unternehmen, Gerichten und Verbrauchern die Auswahl von Sachverständigen und garantiert, dass das Gutachten hohen Anforderungen gerecht wird.

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