Im Haftpflichtschadensfall ist der Unfallverursacher verpflichtet, dem Unfallopfer gemäß § 249 BGB den Schaden zu ersetzen, den er unfallbedingt erlitten hat.
Der Unfallgeschädigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Unfall nicht eingetreten wäre.
Beim Haftpflichtschadenfall werden Schadenersatzansprüche geltend gemacht.
Hiervon klar zu unterscheiden sind vertragliche Ansprüche aus der eigenen Kaskoversicherung.
Schadenkalkulation mit dem Kalkulationssystem
Audatex und DAT.
Nach der Schadenaufnahme erfolgt die Gutachtenausarbeitung in unserer Prüfstelle.
Grafische Schadenerfassung und Dokumentation der Reparaturkosten erfolgt bereits am Fahrzeug während der Besichtigung.
3D-Vermessungstechnik ermöglicht dem Sachverständigen im Zuge der Begutachtung eine eventuelle Fehlstellung der Achsgeometrie festzustellen.
Der Schadenumfang kann somit frühzeitig exakt beziffert werden und Reparaturrisiken werden auf ein Minimum reduziert.
TEAM & PARTNERNETZWERK
Im Schadensfall stehen wir Ihnen schnell, persönlich, unabhängig für eine unkomplizierte Bewertung und faire Schadensregulierung Ihres gesamten Unfallschadens
zur Seite.
WISSEN & TECHNIK
Wir sind ausgebildet und technisch auf dem neuesten Stand:
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Hochvolt-Prüfung von Elektromobilität
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Unser Wort gilt seit 1992:
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Mit Erfahrung und Sachverstand.