Kommt es zu Unstimmigkeiten kann ein technisches Sachverständigengutachten oft zur Klärung des Sachverhaltes und der Schuldfrage beitragen.
Hierbei unterscheidet man zwischen Schadenkompatibilität und Schadenplausibilität.
Kompatibilität?
umfasst die gegenseitige Zuordnung der Beschädigungsbilder (u.a. Spuren markanter Form, Spuren mit Einmaligkeitscharakter) sowie der Beschädigungsintensitäten unter Beachtung der Steifigkeiten der an der Kollision primär und sekundär beteiligten Fahrzeugzonen.
Durch eine Gegenüberstellung der am Unfall beteiligten Fahrzeuge sowie einer Auswertung von Unfallspuren können erfahrene und gut ausgebildete Kfz-Sachverständige in vielen Fällen zu einer Klärung des Sachverhaltes beitragen.
Hierdurch können oftmals berechtigte Schadenersatzansprüche durchgesetzt werden.
Aber auch eine Abwehr unberechtigter Ansprüche wird durch die Arbeit eines Sachverständigen ermöglicht.
Plausibilität?
Umfasst Betrachtungen zum Weg-Zeit-Geschwindigkeitsverhalten der beteiligten Fahrzeuge und Personen unter Beachtung von physikalisch-technischen Gesetzmäßigkeiten sowie auch der verwertbaren Schilderungen der beteiligten Personen zum Hergang eines Schadenereignisses.
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