Zertifizierung IFS

Wird eine unabhängige, unparteiische und fachlich fundierte sachverständige Leistung benötigt, ist es ratsam, einen öffentlich bestellten und vereidigten oder IfS-zertifizierten Kfz-Sachverständigen hinzuzuziehen.

 

Diese Sachverständigen verfügen über eine besonders hohe und geprüfte Qualität.

 

Öffentlich bestellte Sachverständige werden zudem bevorzugt von Gerichten herangezogen.

 



In Deutschland existiert kein Berufsgesetz für Kfz-Sachverständige, das ihre Rechte und Pflichten festschreibt.

 

Auch die Bezeichnung “Sachverständiger” ist nicht geschützt und kann von jedem genutzt werden, der sich für kompetent und sachverständig hält.

 

Fachliche und persönliche Anforderungen für diese Sachverständigen sind nicht allgemeinverbindlich geregelt, sodass unterschiedlich qualifizierte und teilweise sogar unseriöse Kfz-Sachverständige auf dem Markt tätig sind.

 

Schwierig wird es dann, einen fachlich und persönlich kompetenten Kfz-Sachverständigen zu finden – nicht zuletzt auch wegen des unüberschaubaren Angebots in diesem Bereich.

 

Hinzu kommt, dass die Qualifikation von selbst ernannten Kfz-Sachverständigen oft nicht nachgewiesen ist.

 

 




Öffentlich bestellte und IfS-zertifizierte Kfz-Sachverständige unterliegen im Gegensatz zu sogenannten “freien” oder selbst ernannten Sachverständigen einem Regelwerk, das ihre Rechte und Pflichten festlegt und fachliche Anforderungen definiert.

 

In den Sachverständigenordnungen der Bestellungskammern (Architekten-, Handwerks-, Industrie- und Handelskammern sowie Ingenieur- und Landwirtschaftskammern) wie auch in den IfS-Zertifizierungsbedingungen sind Anforderungen an die Sachverständigen festgeschrieben.

 

Die Einhaltung dieser Anforderungen wird von den Kammern, bzw. dem IfS überwacht – Verstöße mit den erforderlichen Maßnahmen verfolgt.

 

Um öffentlich bestellt oder zertifiziert werden zu können, müssen Kfz-Sachverständige ihre besondere Sachkunde und persönliche Eignung nachweisen.

 

Hierbei werden hohe Maßstäbe angesetzt, die bereits bei der Antragstellung die “Spreu vom Weizen trennt”.

 

Die Fähigkeit, Gutachten und andere sachverständige Leistungen zu erbringen, wird hier ebenso überprüft wie fachliche und auch rechtliche Kenntnisse.

 

Neben den fachlichen Anforderungen müssen diese Sachverständigen auch persönlich integer sein – es dürfen keine Bedenken gegen ihre persönliche Eignung bestehen.

 

 


Die fachlichen Bestellungsvoraussetzungen der Kammern und die Zertifizierungsbedingungen für Sachverständige für Kfz-Schäden und -bewertung bilden die Grundlage für das nachzuweisende fachliche Anforderungsprofil.

 

Durch die Pflicht, regelmäßig Qualitätsnachweise gegenüber einer unabhängigen Stelle (IfS) oder einer öffentlich rechtlichen Körperschaft (Kammern) zu erbringen, grenzen sie sich von den selbst ernannten Sachverständigen ab.

 

Diese unterliegen keinen Reglements und ihre fachliche und persönliche Kompetenz wird nicht durch eine unabhängige Stelle überprüft und überwacht.

 

 

Eine weitere Qualitätssicherungsmaßnahme ist die Bestellung/Zertifizierung für einen begrenzten Zeitraum (in der Regel 5 Jahre).

 

Nach Ablauf dieses Zeitraums müssen diese Sachverständigen erneut ihre fachliche Kompetenz nachweisen, um wiederbestellt oder rezertifiziert zu werden.

 

Es wird dabei auch geprüft, ob sie sich regelmäßig weitergebildet haben – denn die Pflicht zur Weiterbildung ist ebenfalls in den Sachverständigenordnungen und den Zertifizierungsbedingungen verankert.

 

Mit einem öffentlich bestellten und vereidigten oder IfS-zertifizierten Kfz-Sachverständigen sind Sie wegen ihrer geprüften Qualität mit Sicherheit gut beraten, da Kontrolle und Qualifikation hier vereint sind.


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